TermsAndConditions

 

Landmetzgerei Reiche OHG, 04824 Beucha, Kirchberg 33

 

Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht automatisch Vertragsbestandteil.

 

I. Auftrag und Bestellung

 1. Die Darstellung unseres Sortiments stellt kein bindendes Vertragsangebot im rechtlichen Sinne dar, sondern dient zur Kundeninformation.

2. Die Vertragssprache ist die deutsche Sprache. Das Warenangebot ist unverbindlich, der Kunde gibt mit seiner Bestellung ein verbindliches Kaufangebot ab. Dieses Kaufangebot wird jedoch nicht automatisch mit der ersten Bestätigungsmail („Bestellbestätigung“), sondern ausdrücklich erst durch eine zweite Mail („Auftragsbestätigung“) oder Auslieferung der Ware innerhalb von 24 Stunden angenommen. Vor Annahme kann die Verfügbarkeit geprüft werden.

3. Die Waren werden ausschließlich in den in unseren jeweils aktuellen Prospekten, Katalogen oder im Internet auf unserer Homepage angegebenen Informationen, Verpackungseinheiten bzw. Mindestmengen geliefert.

4. Wir werden die Ausführung des Vertrages ganz oder teilweise ablehnen, wenn wir bei Auftragsausführung feststellen, dass unsere Rohstoffe nicht verfügbar sind. Wir sind nur dann zur Lieferung verpflichtet, sofern die bestellten Waren bei uns vorrätig sind. Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Der Kunde wird von uns unverzüglich hierüber informiert. Vom Kunden bereits erbrachte Leistungen werden umgehend von uns zurückerstattet. Übersteigt eine Bestellung handelsübliche Mengen, behalten wir uns eine entsprechende Beschränkung vor. Stellt sich heraus, dass die bestellte Ware trotz vorherigen Abschlusses eines Einkaufsvertrages nicht oder nicht rechtzeitig verfügbar ist, behalten wir uns das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag vor.

 

II. Lieferfristen

1. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand unser Geschäft verlassen hat. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse.

Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt.

2. Die Ware wird, Verfügbarkeit vorausgesetzt, sofort nach Zahlungseingang versandt.

3. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben. Durch Teillieferung entstehende höhere Kosten werden von uns getragen.

 

III. Lieferumfang

 

Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder den schriftlichen Kaufvertrag bestimmt.

 

IV. Annullierungskosten


Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden nachzuweisen und geltend zu machen, 25 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

 

V. Preise und Änderungen

1. Die angebotenen Preise sind Barzahlungspreise in EURO (€) und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Versenden wir auf Wunsch des Käufers, werden Versand- und Versicherungskosten zusätzlich mit einer Pauschale von derzeit € 9,00 (bis 20 kg) und € 10,00 (ab 20 kg) berechnet. Eine anfallende Nachnahmegebühr zuzüglich einer Nachnahmepauschale ist vom Kunden zu tragen.

2. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

3. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin eine Zeitspanne von mehr als sechs Wochen liegt.

 

VI. Zahlungsbedingungen

Wir liefern gegen Zahlung per Vorkasse, PayPal und Nachnahme.

Bei Lieferung per Nachnahme fällt zusätzlich eine Nachnahmegebühr des Paketdienstes an. Die Nachnahmegebühr beträgt derzeit insgesamt € 10,00 und geht zu Lasten des Kunden.

Die Abwicklung erfolgt nach der Bestellung. Wir senden Ihnen automatisch nach Abschluss Ihres Einkaufs eine Zugangs-/ Auftrags-Bestätigung und die benötigten Informationen zur Zahlung per E-Mail oder FAX zu. Dort sind Überweisungsdaten, sowie unsere Anschrift und Kontaktdaten angegeben.  

 

VII. Versand und Verpackung

 1. Verpackungen werden Eigentum des Bestellers. Versand- und Versicherungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt (siehe V.1.). Die Wahl der Versandart erfolgt nach unserem Ermessen.

 

VIII. Abnahme und Gefahrübergang

1. Erfüllungsort ist Beucha. Versenden wir auf Wunsch oder Verlangen des Käufers den Liefergegenstand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald wir die Sache dem Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalten ausgeliefert haben. Der Käufer trägt die Kosten ab Erfüllungsort.

2. Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen, außer er ist unverschuldet vorübergehend zur Annahme verhindert.


Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Nichtabnahme durch den Besteller sind wir nach dem Setzen einer Nachfrist von zehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und / oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.

 

IX. Garantie und Gewährleistung

1. Ist der Käufer Verbraucher, so ist er verpflichtet, Sach- und Rechtsmängel innerhalb von 7 Tagen nach dem Zeitpunkt, in dem er einen Mangel festgestellt hat, dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Die Mängel sind dabei so detailliert wie dem Käufer möglich zu beschreiben. Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für Mängelrechte des Käufers dar.

2. Dem gewerblich handelnden Besteller obliegt eine Untersuchungs- und Rügepflicht. Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Qualität und Vollständigkeit zu prüfen. Der Besteller ist verpflichtet, evtl. Beanstandungen der Ware unverzüglich und so detailliert wie möglich in schriftlicher Form mitzuteilen.

Handelt es sich um einen offensichtlichen Mangel und erfolgt die Anzeige nicht innerhalb von 5 Tagen ab Erhalt der Ware, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Die Beweislast hierfür trägt der Besteller.

Die Mängelanzeige muss schriftlich erfolgen. Im Übrigen gilt § 377 HGB.

3. Bei Transportschäden muss sich der Kunde bei Erhalt der Ware erkennbare Beschädigungen an der Verpackung bei Annahme der Ware vom Transportunternehmer schriftlich bestätigen lassen.

4. Wir leisten für Mängel an der gelieferten Ware nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Bei Verträgen mit einem Verbraucher (Verbrauchsgüterkauf) liegt das Wahlrecht nach den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich beim Käufer. Natürlicher Verschleiß sowie unsachgemäße Behandlung ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Minderung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

5. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei Verträgen mit einem Verbraucher (Verbrauchsgüterkauf) erhöht sich diese auf zwei Jahre. Bei gebrauchten Sachen als Kaufgegenstand leisten wir keine Gewähr, außer es handelt sich um einen Verbrauchsgüterkauf; für diesen Fall beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.

6. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

7. Verkürzung der Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche wegen Mängeln

 

(1) Die Verjährungsfrist für neue Sachen beträgt für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – ein Jahr.

 

(2) Die Verjährungsfrist nach Ziff. 1 gilt auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gilt auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen.

 

(3) Die vorstehende Verjährungsfrist gilt mit folgender Maßgabe:

a)   Die Verjährungsfrist gilt generell nicht im Falle des Vorsatzes;

b)  Die Verjährungsfrist gilt im Übrigen auch nicht, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder soweit der Verkäufer eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Hat der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen, so gelten anstelle der in den Abs. 1 genannten Frist die anwendbaren Fristen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) bzw. Nr. 3 (sonstige Sachen) unter Ausschluss der Fristverlängerung bei Arglist gemäß § 438 Abs. 3 BGB, soweit kein anderer Ausnahmefall nach diesem Abs. 3 vorliegt.                

c)   Die Verjährungsfrist gilt zudem nicht, soweit der Liefergegenstand ein Bauwerk ist oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht (oder soweit es um das dingliche Recht eines Dritten geht, auf Grund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann).                   

d)  Die Verjährungsfrist gilt für Schadensersatzansprüche des Weiteren nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(4) Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der Ablieferung.

(5) Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzansprüchen gesprochen wird, werden auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst.

(6) Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.

(7) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

8.  Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

9. Eine ggf. bestehende Herstellergarantie bleibt davon unberührt.

 

X. Haftung

1. Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzung durch uns sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.

2. Dies gilt nicht in den Fällen verschuldensunabhängiger Haftung sowie bei verschuldeten Verletzungen von Körper, Leben oder Gesundheit.

3. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Käufers, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

4. Die vorstehenden Regelungen erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

5. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

XI. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Erfüllung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche mit dem Besteller vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldenforderungen.

2. Nach vorheriger Fristsetzung sind wir bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Hieraus ergibt sich für uns das Recht zur Rücknahme der Ware und für den Besteller die Pflicht zur Herausgabe.

3. Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes:


Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, daß der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.


Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für uns.


Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.


Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

 

XII. Widerrufsbelehrung

 

Beginn der Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht


Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.


Der Widerruf ist zu richten an:


Landmetzgerei Reiche OHG

Kirchberg 33

04829 Beucha

Fax: +49-(0)34292-74157

E-Mail: info@landmetzgerei-reiche.de


Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße  Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

 
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.


Finanzierte Geschäfte


Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehnsgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Edelmetallen zum Gegenstand hat.


Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserklärungen gesondert.

 

Ende der Widerrufsbelehrung

 

XIII. Sonstiges


Nebenabreden bedürfen der Schriftform.


Sollte eine Bestimmung nichtig bzw. unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.


Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.


Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.


Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.